Versicherung: erst in den Vertrag schauen
Eine Steinschlagreparatur läuft in der Regel über die Teilkasko, je nach Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Bei einem Scheibentausch ist üblicherweise eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem Vertrag und hängt vom Tarif ab. Bitte klären Sie das mit Ihrer Versicherung. Wir geben dazu keine Versicherungs- oder Rechtsberatung und versprechen keine Beträge.