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Unfallinstandsetzung für Mainz und Umgebung

Unfallinstandsetzung in Mainz

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in aller Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Welche Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden Sie selbst. Wir sitzen in Mainz-Kastel, direkt gegenüber der Mainzer Innenstadt, und übernehmen Karosserie und Lack im eigenen Haus.

Kleinwagen in der Unfallinstandsetzung, Front zerlegt und Karosserie zur Lackvorbereitung geschliffen
§ 249 BGBGrundlage beim HaftpflichtschadenSchadenersatz nach einem unverschuldeten Unfall
Freie WahlWerkstatt beim HaftpflichtschadenBGH, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09
Alles im HausKarosserie und Lackeigene Lackierkabine in Mainz-Kastel

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer zahlt, und wer sucht die Werkstatt aus?

Beim unverschuldeten Unfall reguliert die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Grundlage ist § 249 BGB. Beim Kaskoschaden gelten die Regeln Ihres eigenen Vertrags, und der kann eine Werkstattbindung vorsehen.

Beim Haftpflichtschaden, also unverschuldet

  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Grundlage ist § 249 BGB.
  • Sie wählen die Werkstatt selbst aus. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09.
  • Eine Verweisung auf eine günstigere Werkstatt wirkt nur, wenn diese gleichwertig sowie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist.
  • Den Umfang des Schadens stellt in der Regel ein Sachverständiger fest. Wir arbeiten dafür mit dem Ingenieurbüro Gelbe und Kollegen eGbR aus Wiesbaden zusammen.

Beim Kaskoschaden gilt das nicht ohne Weiteres

  • Hier reguliert Ihre eigene Versicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags.
  • Der Vertrag kann eine Werkstattbindung vorsehen. Dann ist die Werkstattwahl eingeschränkt.
  • Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
  • Klären Sie das bitte vor dem Auftrag mit Ihrer Versicherung. Wir unterstützen Sie dabei.

Bitte beachten

Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie Ihr Fall zu behandeln ist, hängt vom Hergang, von der Haftungslage und von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherung oder mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Schadenseinordnung

Wie ist Ihr Unfallschaden einzuordnen?

Drei Fragen, eine erste Richtung. Die Einordnung ersetzt weder die Sichtprüfung am Fahrzeug noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.

Frage 1 von 3

Haben Sie den Unfall selbst verursacht?

Beim unverschuldeten Unfall reguliert die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, geht es meist über Ihre eigene Kasko.

So läuft es ab

Vom Unfall bis zum fertigen Fahrzeug

Fünf Schritte, die wir bei jedem Unfallschaden gleich durchgehen. Sie wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten.

  1. 01

    Anruf und erste Einordnung

    Sie schildern uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob Sie das Fahrzeug noch fahren sollten und welche Unterlagen Sie zusammensuchen.

  2. 02

    Gutachten beim Sachverständigen

    Den Schaden stellt ein unabhängiger Sachverständiger fest. Wir kooperieren dafür mit dem Ingenieurbüro Gelbe und Kollegen eGbR aus Wiesbaden. Dort das Gutachten, hier die Instandsetzung.

  3. 03

    Karosserie richten und Teile ersetzen

    Wir bauen ab, richten, tauschen aus, was ausgetauscht werden muss, und stellen die Passung wieder her. Erst wenn die Spaltmaße stimmen, geht es weiter.

  4. 04

    Lackierung in der eigenen Kabine

    Der Farbton wird auf Ihr Fahrzeug abgestimmt. Lackiert wird bei uns im Haus, dadurch bleibt der gesamte Ablauf in einer Hand.

  5. 05

    Endkontrolle und Übergabe

    Wir gehen die Arbeit gemeinsam mit Ihnen durch. Anschließend gehen die Unterlagen zur Abrechnung an die Versicherung.

Häufige Fragen

Was Kundinnen und Kunden aus Mainz nach einem Unfall fragen

Wer zahlt die Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall?
In aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Grundlage dafür ist § 249 BGB. Was genau erstattet wird, hängt vom Gutachten und von der Haftungslage ab. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Darf ich die Werkstatt selbst aussuchen?
Beim Haftpflichtschaden ja. Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09 bestätigt. Eine Verweisung auf eine günstigere Werkstatt wirkt nur, wenn diese gleichwertig sowie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist. Läuft der Schaden dagegen über Ihre eigene Kasko, kann Ihr Vertrag eine Werkstattbindung vorsehen.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden?
Beim Haftpflichtschaden hat jemand anderes den Unfall verursacht, und dessen Versicherung reguliert. Beim Kaskoschaden greift Ihre eigene Versicherung, etwa nach einem selbst verursachten Unfall, bei Wildschaden oder bei Hagel. Dann entscheiden die Bedingungen Ihres Vertrags darüber, was gilt.
Brauche ich ein Gutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden wird der Umfang üblicherweise von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt. Wir kooperieren mit dem Ingenieurbüro Gelbe und Kollegen eGbR aus Wiesbaden. Dort entsteht das Gutachten, bei uns die Instandsetzung. Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir vorher.
Mein Auto ist nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Was jetzt?
Fahren Sie es bitte nicht mehr. Rufen Sie uns unter 06134 55 798 88 an, dann klären wir, wie das Fahrzeug zu uns kommt und was Sie Ihrer Versicherung zuerst melden sollten.
Wie weit ist es von Mainz aus zu Ihnen?
Wir sitzen in der Peter-Sander-Straße 12 in 55252 Mainz-Kastel, auf der anderen Rheinseite direkt gegenüber der Mainzer Innenstadt. Aus der Mainzer Neustadt und aus Mainz-Mombach sind Sie über die Theodor-Heuss-Brücke in wenigen Minuten bei uns.
Übernehmen Sie auch Lackierung und Smart Repair?
Ja. Karosseriebau, Lackierung in der eigenen Kabine, Smart Repair und Aufbereitung laufen bei uns im selben Haus. Kleinere Schäden lassen sich häufig beheben, ohne dass ein ganzes Bauteil neu lackiert werden muss.

Unfallschaden in Mainz? Melden Sie sich.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist, und stimmen das Gutachten mit ab.