Ratgeber Unfall und Gutachten
Kfz-Gutachter in Mainz und Wiesbaden: Wer wählt ihn, und wer zahlt ihn?
Die kurze Antwort: Nach einem unverschuldeten Unfall suchen Sie den Kfz-Gutachter selbst aus, und die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt seine Kosten in der Regel mit. Vorschreiben darf Ihnen ein Versicherer keinen Sachverständigen. Dieser Ratgeber erklärt ruhig und ohne Fachchinesisch, worauf es dabei ankommt und wo die Grenzen liegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Freie Gutachterwahl: Was gilt, und was gilt nicht?
Die folgenden Punkte beantworten die häufigsten Fragen nach einem Unfall in Mainz oder Wiesbaden. Jeder Punkt steht für sich und lässt sich einzeln lesen. Entscheidend ist immer, ob es ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden ist.
Das gilt für Sie
- Nach einem unverschuldeten Unfall suchen Sie den Kfz-Gutachter selbst aus.
- Beim Haftpflichtschaden gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden.
- Sie müssen vor der Beauftragung keine Preise am Markt vergleichen. Maßstab ist die Marktüblichkeit.
- Sie dürfen die Werkstatt frei wählen, auch außerhalb des Partnernetzes der Versicherung.
- Gutachten und Reparatur dürfen in getrennten Händen liegen. Genau das sichert die Unabhängigkeit.
- In der Praxis wird eine Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro genannt. Darunter trägt die Versicherung die Gutachterkosten meist nicht.
Das gilt so nicht
- Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.
- Eine Verweisung auf eine günstigere Werkstatt wirkt nur, wenn diese gleichwertig sowie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist.
- Beim Kaskoschaden gilt das nicht ohne Weiteres. Dort kann Ihr eigener Vertrag eine Werkstattbindung vorsehen.
- Ein Kostenvoranschlag beziffert Reparaturkosten. Wertminderung und Nutzungsausfall weist er nicht aus.
Rechtlicher Hinweis
Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Grundlage sind § 249 BGB sowie die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2007 (VI ZR 67/06) und vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09). Wie Ihr Fall im Einzelnen zu bewerten ist, klären Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder mit Ihrer Versicherung.
Wer zahlt das Gutachten
Haftpflicht, Kasko oder eigene Tasche: drei Wege, drei Regeln
Die Frage nach den Kosten lässt sich nur beantworten, wenn klar ist, wer den Unfall verursacht hat und über welche Versicherung der Schaden läuft. Diese drei Fälle decken die meisten Situationen ab.
Haftpflichtschaden
Die andere Seite hat den Unfall verursacht
Ihr Anspruch richtet sich gegen die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Die Kosten des Kfz-Gutachters gehören dann zum Schaden und werden in der Regel mit erstattet. Den Sachverständigen suchen Sie aus, nicht der Versicherer.
Kosten trägtIn der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung
Kaskoschaden
Sie nutzen Ihre eigene Teil- oder Vollkasko
Hier gelten die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags. Dieser kann abweichende Regeln vorsehen, etwa eine Werkstattbindung oder die Beauftragung des Sachverständigen durch die Versicherung. Lesen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie vor der Beauftragung nach.
Kosten trägtNach den Regeln Ihres eigenen Vertrags
Ohne Versicherungsfall
Sie tragen den Schaden selbst
Dann zahlen Sie auch das Gutachten selbst. Häufig genügt in dieser Lage ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, weil es allein um die Reparaturkosten geht. Ein Gutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie den Zustand dokumentieren oder das Fahrzeug verkaufen möchten.
Kosten trägtSie selbst
Der entscheidende Punkt
Sie müssen den Markt nicht erforschen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Geschädigter vor der Beauftragung eines Sachverständigen keine Marktforschung betreiben muss. Maßstab ist, ob sich die Kosten im marktüblichen Rahmen bewegen. Dahinter steht die Herstellungs- und Dispositionsfreiheit des Geschädigten aus § 249 BGB: Sie entscheiden, wie Sie den Schaden feststellen und beheben lassen.
Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 249 BGB, Herstellungs- und Dispositionsfreiheit des Geschädigten
- BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, freie Wahl des Sachverständigen
- BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13
- BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13
- BGH, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09, freie Werkstattwahl
Entscheidungshilfe
Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Beantworten Sie zwei bis drei Fragen, dann sehen Sie, welcher Weg in Ihrer Lage üblich ist. Die Einschätzung ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder die Begutachtung des Fahrzeugs noch eine Rechtsberatung.
Wer hat den Unfall verursacht?
Gemeint ist die Haftungsfrage. Wenn die Polizei aufgenommen hat, steht die Einschätzung meist im Protokoll.
Zusammenarbeit
Wie Gutachten und Reparatur zusammenspielen
Wir trennen die beiden Rollen bewusst. Das Gutachten erstellt ein unabhängiges Sachverständigenbüro, die Instandsetzung übernehmen wir als Karosseriebauer, Lackierer und Aufbereiter. So bewertet niemand seine eigene Arbeit.
Das Gutachten
Ingenieurbüro Gelbe + Kollegen eGbR
Wir arbeiten mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Gelbe + Kollegen aus Wiesbaden zusammen. Das Büro wurde 1951 gegründet und wird in dritter Generation familiengeführt. Die Sachverständigen sind über die IHK Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt. Das Gutachten erstellt das Büro, nicht die Werkstatt.
Die Instandsetzung
Car Care Miro, Inhaber Jehad Miro
Wir sind Karosseriebauer, Lackierer und Aufbereiter. Wir setzen Ihr Fahrzeug wieder instand, vom Blech über den Lack bis zur Aufbereitung. Die Bewertung des Schadens nehmen wir nicht selbst vor, damit die Feststellung unabhängig bleibt.
Warum diese Trennung wichtig ist
Wenn dieselbe Firma den Schaden bewertet und ihn anschließend repariert, entsteht ein Interessenkonflikt. Getrennte Rollen vermeiden das: Der Sachverständige stellt fest, was am Fahrzeug ist, die Werkstatt setzt instand. Welchen Gutachter und welche Werkstatt Sie beauftragen, entscheiden allein Sie. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Begriffe verständlich erklärt
Was in einem Kfz-Gutachten steht
Ein Gutachten ist mehr als eine Kostenaufstellung. Es hält fest, was am Fahrzeug ist, was die Instandsetzung kostet und welche Werte sich durch den Unfall verändert haben. Diese Begriffe begegnen Ihnen dabei am häufigsten.
- 01Reparaturkosten
- Die Summe, die für die fachgerechte Instandsetzung nötig ist. Das Gutachten schlüsselt Arbeitszeit, Ersatzteile und Lackierung auf, damit nachvollziehbar wird, wie der Betrag zustande kommt.
- 02Wertminderung
- Auch merkantile Wertminderung genannt. Ein reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf oft weniger als ein unfallfreier, selbst wenn die Reparatur einwandfrei ausgeführt wurde. Diesen Verlust beziffert das Gutachten.
- 03Restwert
- Der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in seinem jetzigen Zustand noch wert ist. Er wird vor allem dann wichtig, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
- 04Wiederbeschaffungswert
- Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Er ist der Maßstab dafür, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
- 05Nutzungsausfall
- Ein Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Das Gutachten nennt dazu die voraussichtliche Dauer und die Fahrzeugklasse.
- 06130-Prozent-Regel
- Sie betrifft den Fall, dass die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts trotzdem in Betracht kommen. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab.
- 07Fiktive Abrechnung
- Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen, statt reparieren zu lassen. Was dabei erstattungsfähig ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Klären Sie das bitte vorher mit Ihrer Versicherung oder mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Noch ein Begriff unklar?
In unserem Lexikon erklären wir die Fachbegriffe rund um Lack, Karosserie und Unfallschaden in einfacher Sprache.
Fragen und Antworten
Was uns Kundinnen und Kunden aus Mainz und Wiesbaden zum Gutachter fragen
Darf ich den Kfz-Gutachter frei wählen?
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Muss ich in Vorkasse gehen?
Wie lange dauert ein Gutachten?
Muss ich in die Partnerwerkstatt der Versicherung?
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?
Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannt sind § 249 BGB sowie die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2007 (VI ZR 67/06), vom 11.02.2014 (VI ZR 225/13), vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13) und vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09). Wie Ihr Fall zu bewerten ist, klären Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder mit Ihrer Versicherung.
Schaden in Mainz oder Wiesbaden? Wir sehen ihn uns an.
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