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Von Jehad Miro, Car Care Miro, Mainz-Kastel · 10. September 2026

Was ist nach einem Unfall zu tun? Die sieben Schritte, die wirklich zählen

Nach einem Unfall gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst sichern Sie die Unfallstelle. Sind Personen verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und wählen den Notruf 112. Danach rufen Sie die Polizei, wenn es nötig ist, sichern Beweise, tauschen die Daten aus, melden den Schaden, lassen ihn begutachten und beauftragen zuletzt die Reparatur. Wer diese Reihenfolge einhält, schützt Menschen und behält den Überblick über den Schaden.

Rote Karosseriefläche unter Abklebefolie in Vorbereitung auf die Lackierung
SichernWarnblinker, Warnweste, WarndreieckBei Verletzten zuerst Erste Hilfe und Notruf 112
DokumentierenFotos, Kennzeichen, ZeugenEndstellung der Fahrzeuge und Umfeld festhalten
Nichts unterschreibenKein SchuldanerkenntnisAn der Unfallstelle genügt der Austausch der Daten

Das Wichtigste auf einen Blick

Was nach einem Unfall in Mainz und Wiesbaden zählt

Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Zuerst geht es um Sicherheit und Gesundheit, danach um Beweise und Daten, zum Schluss um Meldung, Gutachten und Reparatur.

Das gilt in jedem Fall

  • Sichern Sie zuerst die Unfallstelle: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen.
  • Sind Personen verletzt, haben Erste Hilfe und der Notruf 112 Vorrang vor allem anderen.
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt sind, der Hergang strittig ist oder sich jemand vom Unfallort entfernt.
  • Fotos von Fahrzeugen, Endstellung, Bremsspuren, Kennzeichen und Umfeld sind das wichtigste Beweismittel.
  • Tauschen Sie Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer beider Seiten aus.
  • Bei mehr als einem Bagatellschaden lohnt sich ein Gutachten, bevor die Reparatur beginnt.

Das sollten Sie unterlassen

  • Den Unfallort verlassen, bevor die Personalien ausgetauscht sind
  • Ein Schuldanerkenntnis unterschreiben oder mündlich Schuld zugeben
  • Auf Fotos verzichten, weil der Schaden klein aussieht
  • Eine Barzahlung vereinbaren, ohne den Umfang des Schadens zu kennen

Warum die Reihenfolge zählt

Die ersten Minuten entscheiden über die Sicherheit aller Beteiligten. Erst danach geht es um Beweise, Daten und die Meldung an die Versicherung. Wer diese Reihenfolge einhält, schützt Menschen an der Unfallstelle und hat später die Unterlagen zur Hand, die Versicherung und Sachverständiger brauchen. Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die ersten Minuten

Was an der Unfallstelle zuerst zählt

Bevor es um Schuld, Daten und Versicherung geht, geht es um Menschen. Sichern Sie die Unfallstelle, damit niemand weiter zu Schaden kommt, und kümmern Sie sich um Verletzte.

Notruf

112

Bei Verletzten hat Erste Hilfe Vorrang

Sind Personen verletzt, leisten Sie zuerst Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf 112. Fotos, Daten und Formulare können warten. Bleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Rettungskräfte da sind, und beschreiben Sie am Telefon ruhig, wo Sie sind und was passiert ist.

  • Warnblinker sofort einschalten

    Der Warnblinker warnt den nachfolgenden Verkehr, noch bevor Sie aussteigen. Er gehört als Erstes eingeschaltet, auch wenn das Fahrzeug noch mitten auf der Fahrbahn steht.

  • Warnweste anlegen, bevor Sie aussteigen

    Die Weste liegt griffbereit im Innenraum, nicht im Kofferraum. Ziehen Sie sie im Fahrzeug an, dann sind Sie von der ersten Sekunde an sichtbar.

  • Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen

    Stellen Sie das Dreieck so weit entfernt auf, dass der nachfolgende Verkehr Sie rechtzeitig sieht. Gehen Sie dabei hinter der Leitplanke oder am Fahrbahnrand.

  • Beteiligte aus dem Gefahrenbereich bringen

    Wer nicht verletzt ist, wartet hinter der Leitplanke oder auf dem Gehweg, nicht zwischen den Fahrzeugen. Das gilt besonders auf Landstraßen und Schnellstraßen.

Das Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist in § 34 StVO geregelt. Dort ist unter anderem beschrieben, dass die Unfallstelle zu sichern ist und die Beteiligten die Feststellung der Personalien ermöglichen müssen. Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Checkliste

Die sieben Schritte zum Abhaken

Haken Sie ab, was Sie erledigt haben. Die Erläuterungen bleiben dabei sichtbar. Die Liste speichert nichts, ein Klick auf zurücksetzen leert sie wieder.

0 von 7 erledigt
  1. Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Sind Personen verletzt, leisten Sie zuerst Erste Hilfe und wählen den Notruf 112.

  2. Die Polizei gehört gerufen bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, bei Fahrerflucht, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei einem beteiligten Mietwagen oder Firmenwagen. Das gilt auch, wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde und der Halter nicht anwesend ist.

  3. Fotografieren Sie die Fahrzeuge, die Endstellung, Bremsspuren, Kennzeichen, das Umfeld und die Straßenschilder. Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen, bevor sich alle zerstreuen.

  4. Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer beider Seiten gehören notiert. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, auch nicht unter Zeitdruck.

  5. War der Unfall unverschuldet, melden Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Haben Sie den Unfall verursacht, geht die Meldung an Ihre eigene Versicherung.

  6. Bei mehr als einem Bagatellschaden ist ein Gutachten sinnvoll, weil es den Umfang des Schadens neutral festhält. Wer den Sachverständigen beauftragt, entscheiden in der Regel Sie selbst.

    Freie Gutachter- und Werkstattwahl im Detail
  7. Wählen Sie die Werkstatt, vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie, wie Sie während der Reparatur mobil bleiben.

    Unfallinstandsetzung bei Car Care Miro

Häufige Fehler

Fünf Fehler, die nach einem Unfall teuer werden können

Diese Punkte hören wir in der Werkstatt immer wieder. Sie lassen sich alle vermeiden, wenn man sie einmal gelesen hat.

  • 01

    Zu früh weiterfahren

    Nach einem kleinen Rempler wirkt es harmlos, einfach weiterzufahren, weil scheinbar nichts passiert ist.

    Die Folge

    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt und kann strafbar sein. Bleiben Sie vor Ort, bis die Personalien festgestellt sind, und verständigen Sie die Polizei, wenn niemand da ist.

  • 02

    Schuld anerkennen

    An der Unfallstelle wirkt der Hergang oft eindeutig, und aus Höflichkeit sagt man schnell, dass man selbst schuld war.

    Die Folge

    Ein Schuldanerkenntnis erschwert Ihrer eigenen Versicherung die Prüfung des Falls. Tauschen Sie an der Unfallstelle nur Daten aus und überlassen Sie die Bewertung den Versicherungen.

  • 03

    Keine Fotos machen

    Die Fahrzeuge werden schnell zur Seite geräumt, damit der Verkehr wieder läuft. Danach ist die Endstellung nicht mehr nachvollziehbar.

    Die Folge

    Ohne Fotos steht später Aussage gegen Aussage. Halten Sie die Endstellung fest, bevor Sie das Fahrzeug bewegen, sofern die Sicherheit das zulässt.

  • 04

    Den Schaden kleinreden

    Ein Kratzer an der Stoßstange sieht nach wenig aus, deshalb wird der Schaden gar nicht erst gemeldet.

    Die Folge

    Unter der Verkleidung können Träger, Halterungen oder Sensoren beschädigt sein. Was nicht festgehalten ist, lässt sich später nur schwer belegen.

  • 05

    Den Gutachter der Gegenseite ungeprüft akzeptieren

    Nach der Meldung meldet sich oft zügig ein Sachverständiger im Auftrag der gegnerischen Versicherung.

    Die Folge

    Sie müssen sich damit nicht ohne Weiteres zufriedengeben. Welche Rechte Sie bei der Wahl von Gutachter und Werkstatt haben, lesen Sie im Beitrag zum Kfz-Gutachter.

    Kfz-Gutachter in Mainz und Wiesbaden

Was danach passiert

Von der Schadenmeldung bis zum fertigen Fahrzeug

Der Sachverständige stellt fest, was beschädigt ist und was die Instandsetzung kostet. Die Werkstatt setzt instand. Beide Rollen bleiben getrennt, damit die Feststellung des Schadens neutral bleibt.

  1. 01

    Schaden melden

    Bei einem unverschuldeten Unfall melden Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Haben Sie den Unfall verursacht, geht die Meldung an Ihre eigene Versicherung.

  2. 02

    Schaden begutachten lassen

    Der Sachverständige nimmt das Fahrzeug auf und hält Umfang und Höhe des Schadens fest. Das Gutachten ist die Grundlage für die Regulierung.

  3. 03

    Umfang und Kosten klären

    Gutachten oder Kostenvoranschlag zeigen, welche Teile ersetzt und welche instand gesetzt werden. Erst danach steht fest, was die Reparatur umfasst.

  4. 04

    Instandsetzung beauftragen

    Wir richten Karosserie und Lack in Mainz-Kastel her. Termin und Ablauf stimmen wir vorher mit Ihnen ab, damit Sie wissen, woran Sie sind.

  5. 05

    Abnahme und Übergabe

    Vor der Übergabe sehen wir uns die Arbeit gemeinsam mit Ihnen an. Die Unterlagen gehen an die Versicherung, damit die Abrechnung abgeschlossen werden kann.

Fragen und Antworten

Was uns Kundinnen und Kunden aus Mainz und Wiesbaden nach einem Unfall fragen

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Nicht bei jedem Unfall. Die Polizei gehört aber gerufen, wenn Personen verletzt sind, wenn der Hergang strittig ist, wenn sich jemand vom Unfallort entfernt, wenn der Verdacht auf Alkohol oder Drogen im Raum steht, wenn ein Mietwagen oder ein Firmenwagen beteiligt ist oder wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde und der Halter nicht anwesend ist. Im Zweifel rufen Sie an und lassen die Beamten entscheiden.
Was passiert, wenn ich einfach weiterfahre?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt und kann strafbar sein. Das gilt auch bei kleinen Schäden, etwa an einem geparkten Fahrzeug. Bleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Personalien festgestellt sind. Ist niemand da, verständigen Sie die Polizei. Welche Folgen ein Einzelfall hat, klärt eine Rechtsberatung.
Darf ich den Unfallgegner um Bargeld statt Versicherung bitten?
Eine Einigung ohne Versicherung ist grundsätzlich möglich, wenn beide Seiten das wollen. Sie ist aber riskant, solange der Schaden nicht fachlich geprüft ist. Unter einer verkratzten Stoßstange können Halterungen, Träger oder Sensoren beschädigt sein. Wer sich vorschnell auf einen Betrag einigt, bleibt auf dem Rest sitzen. Lassen Sie den Schaden erst ansehen und entscheiden Sie danach.
Wer zahlt die Reparatur bei unverschuldetem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall reguliert in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Grundlage ist der festgestellte Schaden, also das Gutachten oder der Kostenvoranschlag. Wie im Einzelfall abgerechnet wird und ob eine Mithaftung im Raum steht, entscheidet die Versicherung. Bei Streit hilft eine Rechtsberatung weiter.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei einem kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ist der Schaden größer als ein Bagatellschaden, hält ein Gutachten den Umfang neutral fest und dokumentiert auch das, was erst nach der Demontage sichtbar wird. Welcher Weg passt, hängt vom Schaden ab. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum Kfz-Gutachter.
Wie lange dauert die Reparatur?
Das hängt vom Umfang ab. Ein Lackschaden an einem Bauteil ist schneller erledigt als eine Instandsetzung mit Ersatzteilen. Sobald der Umfang feststeht, sagen wir Ihnen, wie lange wir das Fahrzeug brauchen, und melden uns, wenn sich etwas ändert.
Bekomme ich einen Ersatzwagen?
Ob ein Mietwagen übernommen wird, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, wer den Unfall verursacht hat und was Ihr Vertrag vorsieht. Sprechen Sie das mit Ihrer Versicherung ab. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung, wie Sie während der Reparatur mobil bleiben müssen, dann klären wir das gemeinsam.
Was mache ich bei einem Parkschaden ohne Verursacher?
Fotografieren Sie den Schaden und die Umgebung, notieren Sie Ort und Uhrzeit und sehen Sie sich nach Zeugen um. Verständigen Sie die Polizei, damit der Vorfall aufgenommen wird, und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Ob der Schaden ersetzt wird, hängt davon ab, ob sich der Verursacher ermitteln lässt und welchen Schutz Ihr Vertrag bietet. Lassen Sie das Fahrzeug danach ansehen, damit der Umfang festgehalten ist.

Unfallschaden in Mainz oder Wiesbaden?

Bringen Sie das Fahrzeug bei uns in Mainz-Kastel vorbei. Wir sehen uns den Schaden an, sagen Ihnen, was zu tun ist, und stimmen den weiteren Ablauf mit Ihnen ab.

Über den Autor

Wer diesen Beitrag geschrieben hat

Jehad Miro

Inhaber von Car Care Miro

Peter-Sander-Straße 12, 55252 Wiesbaden Mainz-Kastel

Jehad Miro führt Car Care Miro in Mainz-Kastel, direkt gegenüber von Mainz auf der anderen Rheinseite. In der Werkstatt geht es täglich um Unfallschäden, Karosserie und Lack. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Kundinnen und Kunden aus Mainz und Wiesbaden nach einem Unfall am häufigsten fragen.

So erreichen Sie uns

Car Care Miro, Peter-Sander-Straße 12, 55252 Wiesbaden Mainz-Kastel

Rechtshinweis

Diese Hinweise sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannt sind § 34 StVO zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall und § 142 StGB zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Wie ein konkreter Fall zu bewerten ist, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.